Zugang zur Justiz: Fristen für die Bearbeitung von Rechtssachen
Allgemeine Versammlung vom 24. September 2025
Die Bearbeitung der bei Gerichtshöfen und Gerichten eingegangenen Rechtssachen innerhalb angemessenen Fristen ist eine wesentliche Voraussetzung für einen guten Zugang zur Justiz. Im Interesse einer gerechten Rechtspflege muss die Regelung von ähnlichen Rechtsstreitigkeiten, unabhängig von der angerufenen Gerichtsbarkeit, in einer vergleichbaren Frist erfolgen.
Einer Analyse des Rechnungshofs zufolge ist die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens in den Abteilungen, Kantonen oder Rechtsgebieten derselben Gerichtsbarkeit in Belgien sehr unterschiedlich. Dafür wurden keine klaren Zeitvorgaben festgesetzt. Eine gerechte Rechtspflege ist daher nicht gewährleistet.
Der Rechnungshof stellt auch fest, dass sich das Kollegium der Gerichtshöfe und Gerichte, das insbesondere für die Überwachung der Verzögerungen bei der Bearbeitung von Rechtssachen zuständig ist, noch nicht ausreichend mit diesen Unterschieden und deren Aufhebung befasst. Die vorhandenen Verwaltungsinstrumente reichen nicht aus.