Vollstreckung der strafrechtlichen Geldbußen: Weiterverfolgung 2021 und 2023 der Empfehlungen der Prüfung von 2019

Allgemeine Versammlung vom 19. Juli 2023

Bei der Vollstreckung der strafrechtlichen Geldbußen steht für den Staat im finanziellen Bereich viel auf dem Spiel, und auch die Glaubwürdigkeit der Justiz hängt davon ab. Angesichts des Ernstes der Lage prüfte der Rechnungshof 2019 zum 4. Mal, wie der Staat die von den Gerichtshöfen und Gerichten verhängten strafrechtlichen Geldbußen vollstreckt. In seinem Bericht kam er zu dem Schluss, dass die seit der letzten Prüfung (2014) festgestellten Verbesserungen hauptsächlich das Beitreibungsverfahren des FÖD Finanzen betrafen. Der FÖD Justiz hatte das Verfahren nur teilweise automatisiert. Außerdem wurde keine Lösung für die Nichtvollstreckung von Ersatzstrafen gefunden. Nach seinen Bewertungen im Mai 2021 und im Mai 2023 hat der Rechnungshof nun geprüft, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um seine Empfehlungen zu befolgen.

Der Rechnungshof ist der Auffassung, dass insbesondere beim FÖD Finanzen und bei der Staatsanwaltschaft zwar Fortschritte erzielt wurden, dass aber die strafrechtlichen Geldbußen trotzdem noch effizienter vollstreckt werden können. Von den zwanzig, im Jahr 2019 vom Rechnungshof formulierten Empfehlungen wurden drei umgesetzt, sind zehn in Bearbeitung und wurden sieben nicht umgesetzt.