Sozialbeiträge auf die Bereitstellung eines Firmenwagens und Mobilitätsbudget von Arbeitnehmern - Folgeaudit und Bewertung der Sozialpolitik

Allgemeine Versammlung vom 30. Oktober 2024

In seinem Bericht an das föderale Parlament gibt der Rechnungshof einen Überblick über die Maßnahmen, die vom Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) im Anschluss an seine 2014 durchgeführte Prüfung ergriffen wurden, um die korrekte Erhebung des Solidaritätsbeitrags auf Firmenwagen (auch CO2-Beitrag genannt) zu gewährleisten. Außerdem bewertet der Bericht, wie die Firmenwagen unter dem Blickwinkel der Sozialpolitik aufgefasst werden, und untersucht den für das Mobilitätsbudget geschuldeten Sonderbeitrag. Zehn Jahre nach der ursprünglichen Prüfung des Rechnungshofs besteht weiterhin das Risiko, dass nicht alle beitragspflichtigen Arbeitgeber ermittelt werden, und ist die Richtigkeit der gemeldeten Beträge noch nicht gewährleistet. Diese Risiken werden vom LSS immer noch nicht strukturell bewältigt. Darüber hinaus geben die jüngsten Entwicklungen der Rechtsvorschriften keine Garantie für einen signifikanten modalen Wandel (modal shift) und könnte sich die Kluft zwischen dem CO2-Beitrag und den ordentlichen Sozialbeiträgen aufgrund der allgemeinen Einführung des CO2-Mindestbeitrags weiter vergrößern.