Politik in Bezug auf die Unterbringung von Jugendlichen in öffentlichen Jugendschutzeinrichtungen
Franzözischsprachige kammer vom 25. Februar 2020
Der Rechnungshof hat die Politik in Bezug auf die Unterbringung von Jugendlichen in den öffentlichen Jugendschutzeinrichtungen der Französischen Gemeinschaft untersucht. Die Unterbringungskapazität dieser Einrichtungen ergibt sich aus einer historischen Entwicklung und nicht aus einer gründlichen Bewertung des Sektors. Die von den Magistraten eingereichten Unterbringungsanträge werden nicht alle erfüllt. Außerdem werden die Unterbringungskosten keinem Monitoring unterworfen. Obwohl die Personalausgaben den größten Teil der Betriebskosten der Einrichtungen bilden, bestimmt keine Rechtsvorschrift den Umfang des Personalbestands. Schließlich wird die Leistung der Einrichtungen in Sachen Schulbesuch und familiäre, berufliche und soziale Wiedereingliederung der Jugendlichen kaum untersucht.