Mobilität des Personals des föderalen öffentlichen Dienstes
Allgemeine Versammlung vom 27. Juni 2024
In seinem Bericht an das föderale Parlament über die Mobilität (d.h. den Wechsel des Arbeitsortes) innerhalb des föderalen öffentlichen Dienstes stellt der Rechnungshof fest, dass die externe Mobilität (in einen anderen öffentlichen Dienst) wenig verwendet wird. Mobilität und Zurverfügungstellung (zeitweilige Versetzung in einen anderen Dienst) haben sich in den letzten fünf Jahren kaum entwickelt. Auch die diesbezüglichen Zahlen sind nicht absolut zuverlässig. Die föderalen öffentlichen Dienste machen hingegen viel Gebrauch von der Versetzung (innerhalb desselben öffentlichen Dienstes). Dabei stellt der Rechnungshof jedoch fest, dass sie verschiedene Verfahren anwenden und den Begriff der Versetzung unterschiedlich auslegen. Der Rechnungshof empfiehlt dem FÖD BOSA, noch mehr an festen Beratungsstrukturen und an einer prozessorientierten Zusammenarbeit mit den öffentlichen Diensten zu arbeiten sowie deren Beteiligung an neuen Initiativen zu fördern.