Kontrolle der gesellschaftssteuerpflichtigen KMU

Allgemeine Versammlung vom 7. Dezember 2022

Der Rechnungshof untersuchte wie die Gesellschaftssteuererklärungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kontrolliert werden. Die vom FÖD Finanzen in Sachen Steuerkontrollen verfolgte Politik steht zwar im Einklang mit den besten internationalen Praktiken, doch aufgrund des Rückgangs seiner Personalressourcen ist es ihm nicht möglich, alle vorgesehenen Steuerkontrollen durchzuführen und eine ausreichende Gleichbehandlung der KMU zu gewährleisten. Für KMU mit gleichhohem steuerlichen Risikoprofil besteht je nach Standort eine geringere oder höhere Wahrscheinlichkeit, kontrolliert zu werden. Die Gleichbehandlung von KMU wird auch bei der Sanktionspolitik und der Anwendung von Steuerzuschlägen nur unzureichend gewährleistet. Auf der interaktiven Website https://isoc-venb.ccrek.be/ lässt sich die ungleiche Behandlung von KMU visuell untersuchen und können Sie die wichtigsten Feststellungen und Empfehlungen des Rechnungshofs finden.