Erste Einstellung - Zielgruppenermäßigung für die Arbeitgeberbeiträge an das LSS - Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen 2025

Allgemeine Versammlung vom 29. Oktober 2025

Nach seiner ursprünglichen Prüfung im Jahr 2020 über die Ausweitung der Maßnahme, die Unternehmern eine vollständige Befreiung von Arbeitgeberbeiträgen auf ihre erste Einstellung gewährt, stellt der Rechnungshof fest, dass ein Teil seiner damaligen Empfehlungen umgesetzt wurde. Der rechtliche Rahmen ist tatsächlich geklärt, die unsachgemäße Nutzung der Maßnahme ist zurückgegangen und die Ermäßigung ist gedeckelt. Die für die erste Einstellung gewährte Ermäßigung bleibt jedoch zeitlich unbegrenzt, so dass die Auswirkungen der Maßnahme auf den Haushalt weiterhin erheblich sind.