Die Verbrauchsteuern auf Energieerzeugnisse – Befreiung und Rückerstattung: Folgemaßnahmen 2023 zu den Empfehlungen
Allgemeine Versammlung vom 10. April 2024
In seinem Bericht an das föderale Parlament prüft der Rechnungshof inwieweit die sechzehn Empfehlungen aus seiner ersten Prüfung von März 2022 umgesetzt wurden. Darin hatte der Rechnungshof untersucht, ob der Staat die abweichenden Regelungen für die Verbrauchsteuern auf Energieerzeugnisse unter Kontrolle hat. Bis zum 30. September 2023 wurden drei Empfehlungen aus dem Jahr 2022 umgesetzt, werden sieben Empfehlungen derzeit durchgeführt, wurden fünf nicht umgesetzt und ist eine Empfehlung nicht mehr aktuell. Es wurden Schritte in die gewünschte Richtung unternommen, u. a. bei der Bewertung von den abweichenden Regelungen und bei der Rückerstattung von Berufsdiesel (533 Mio. EUR im Jahr 2022). Dieser Mechanismus ist jedoch nicht mit der regionalen Kilometerabgabe im Einklang und wird ansonsten trotz des Betrugsrisikos kaum überwacht.