Bericht an das föderale Parlament: Berücksichtigung unbezahlter Zeiträume bei der Berechnung der Beamtenpension
Allgemeine Versammlung vom 17. September 2025
Im Zuge der sechsten Staatsreform, die 2014 in Kraft trat, haben die föderierten Teilgebiete neue unbezahlte Urlaubs- und Abwesenheitsregelungen eingeführt. Um einen zu starken Anstieg der föderalen Pensionsausgaben zu vermeiden, dürfen nur die in einer gesetzlichen Liste aufgeführten Regelungen bei der Berechnung der Pension berücksichtigt werden. Der Rechnungshof stellt fest, dass der Eintrag dieser Regelungen in die Liste auf keinen gesetzlichen Kriterien beruht. Außerdem hat die föderale Regierung bisher alle Anträge für den Eintrag in die Liste genehmigt, einschließlich die alternativen Urlaubsregelungen, bei denen föderierte Teilgebiete bestimmte Beschränkungen umgehen. Dies führt zu Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlung zwischen den öffentlichen Verwaltungen. Die Bearbeitung eines Antrags im Hinblick auf den Eintrag in die Liste dauert durchschnittlich 4,5 Jahre. Darüber hinaus ist die Beschreibung der Urlaubsregelungen nicht ausführlich genug, was die gesetzliche Liste unklar macht. Eine wirksame Kontrolle ist daher unmöglich und die Berichtigungen sind beinahe undurchführbar.
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- Zusammenfassung|Text auf Niederländisch (PDF)2.07 MB
- Zusammenfassung|Text auf Französisch (PDF)1.98 MB
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