Benutzung von Bankdaten durch die Sondersteuerinspektion

Allgemeine Versammlung vom 18. März 2026

Die Sondersteuerinspektion (ISI) kann die Bankdaten im Rahmen der Bekämpfung von Steuerhinterziehung nicht ausreichend benutzen. Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Prüfungsbericht des Rechnungshofs an das föderale Parlament. Der Rechnungshof nennt zwei wesentliche Hindernisse: Zum einen weisen die Daten der zentralen Kontaktstelle für Konten und Finanzverträge (ZKS) einige Lücken auf. Zum anderen erschweren strenge, mitunter schwerfällige Verfahrensvorschriften und praktische Einschränkungen die Ermittlungen im Bankensektor.