176. Buch: Teil 1

Allgemeine Versammlung vom 29. Mai 2019

Gemäß dem Gesetz vom 22. Mai 2003 wird der Rechnungshof ab dem Geschäftsjahr 2018 der Abgeordnetenkammer die Rechnungen der Verwaltungsdienste mit autonomer Buchführung und der administrativen öffentlichen Einrichtungen mit seinen Bemerkungen vor dem 31. Mai des folgenden Jahres übermitteln. Diese Bemerkungen sind in Teil 1 des 176. Buches enthalten, die Rechnungen selbst werden separat veröffentlicht. Aus Datenschutzgründen wurden die PDF-Dokumente entpersonalisiert. Die Originaldokumente werden beim Rechnungshof verwahrt. Überblick über die Rechnungen