Der Rechnungshof tagt das ganze Jahr. Die Generalversammlung hält jede Woche eine Sitzung ab, genauso wie die niederländischsprachige und die französischsprachige Kammer. Im Notfall oder auf Anfrage zweier Mitglieder kann jedoch auch der Erste Vorsitzende eine außerordentliche allgemeine Versammlung einberufen. Das gilt ebenfalls für jede Kammer. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Der Rechnungshof ist ein Kollegium und funktioniert auch als solches. Um gültig zu beraten und zu entscheiden, muss in der Generalversammlung und in den Kammern die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Die Entscheidungen werden mit absoluter Mehrheit der Stimmen getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des den Vorsitz führenden Mitglieds. Die Kanzler wohnen der Generalversammlung und der Sitzung ihrer Kammer bei und führen das Protokoll. Sie sind aber nicht stimmberechtigt.
Die Prüfungen werden von den Auditoren und den Kontrolleuren ausgeführt. Sie berichten einem vom ersten Vorsitzenden oder vom Vorsitzenden bestimmten Mitglied darüber und schlagen Anmerkungen und Empfehlungen vor. Die Untersuchungsakten werden danach von der Kammer oder der Generalversammlung, die darüber entscheidet, behandelt.
Der Rechnungshof nimmt direkt Kontakt mit den allgemeinen Verwaltungen auf. Der Hof kann sich alle Dokumente und Auskünfte irgendwelcher Art bezüglich der Geschäftsführung der seiner Kontrolle unterworfenen Dienste und Einrichtungen vorlegen lassen. Die zuständige Behörde muss die Anmerkungen des Hofes innerhalb eines Monats beantworten. Diese Frist kann vom Hof verlängert werden. Der Hof steht über seine Akten nicht in Briefwechsel mit Privatpersonen oder Privatgesellschaften.