Konsultation der Veröffentlichung des Rechnungshofes
Jährlich veröffentlicht der Rechnungshof spätestens am 15. Februar, die Liste von Mandaten, Ämtern und Berufen der Personen, die ganzjährig, oder nicht, ein Mandat oder ein Amt ausgeübt haben, wonach sie verpflichtet sind, eine Mandatsliste einzureichen.
Diese Informationen können über eine Suchmaschine nach Mandatar oder nach Institution, in der ein Mandat ausgeübt wurde, abgerufen werden. Es liegen Daten zu den ab 2018 ausgeübten Mandaten vor.
Diese Liste enthält den Vor- und Nachnamen des Mandatars, alle angegebenen Mandate, Ämter und Berufe (Einrichtung und Bezeichnung des Mandats), etwaige Anfangs- und Enddaten sowie die damit verbundene Entlohnung (Bruttobetrag oder Spanne). Die anzugebende Entlohnung umfasst sowohl die Entlohnung in engeren Sinne als auch die zusätzlichen Zulagen oder Vergütungen für das betreffende Mandat, Amt oder Beruf, wie zum Beispiel auch Pauschalunkostenentschädigungen.
Diese Informationen sind auch als Übersicht über alle Mandatslisten verfügbar. Diese Übersicht ist nach dem Namen des Mandatars alphabetisch geordnet. Pro Mandatar werden zuerst die Mandate aufgeführt, auf deren Grundlage eine Mandatenliste, nach abnehmender Bedeutung dieser Mandate, veröffentlicht werden muss. Danach folgen in alphabetischer Reihenfolge pro Einrichtung, alle anderen Mandate, Ämter und Berufe des betreffenden Mandatars.
Diese Übersicht wird seit 2023 nicht länger im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht (Mandate 2022). Berichtigungen der im Belgischen Staatsblatt einsehbaren Listen werden jedoch weiterhin dort veröffentlicht.
Veröffentlichungen, die sich auf vor 2018 ausgeübte Mandate, Ämter und Berufe beziehen, enthalten keine Angaben zur Entlohnung.
- Veröffentlichung pro Mandatar oder Einrichtung von 2023 ausgeübten Mandaten, Ämtern und Berufen (Suchmaschine)
- Veröffentlichung von allen 2023 ausgeübten Mandaten, Ämtern und Berufen
- Veröffentlichung von in früheren Jahren ausgeübten Mandaten, Ämtern und Berufen + Korrekturen
Der Rechnungshof veröffentlicht auch die Liste von Erklärungspflichtigen, die ihre Mandatsliste nicht eingereicht haben und die Liste von Erklärungspflichtigen, die ihre Vermögenserklärung nicht eingereicht haben. Seit 2023 werden diese Listen nur noch auf der Webseite des Rechnungshofes veröffentlicht.
Informationen und Pressemitteilungen
Kurze Beschreibung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowohl des Rechnungshofs als auch der Mandatare bei der Erstellung dieser Veröffentlichung.
Konkrete Informationen und Kennzahlen über die am 14. Februar 2025 veröffentlichten Listen.