Was müssen Sie tun?
Als erklärungspflichtiger Mandatar obliegt es Ihnen, die Liste Ihrer Mandaten, Ämtern und Berufen elektronisch über die Regimand-Webanwendung einzureichen. Die auf Papier eingereichten Listen werden nicht angenommen.
Einige Erklärungspflichtige müssen auch eine Vermögenserklärung abgeben. Eine Tabelle zeigt welche Ämter von dieser Pflicht betroffen sind. Ihre Vermögenserklärung darf nur auf Papier eingereicht werden. Hier finden Sie nähere Auskünfte darüber.
Um Ihre Aufgabe zu erleichtern, stellt der Rechnungshof Dokumentationsmaterial zu Ihrer Verfügung. Im Vademekum finden Sie allgemeine und praktische Informationen zur Hinterlegung Ihrer Liste von Mandaten, Ämtern und Berufen sowie zur Hinterlegung Ihrer Vermögenserklärung.
Das Dokument mit den FAQ wird zur gezielten Beantwortung Ihrer möglichen Fragen als Erklärungspflichtige(r) verwendet.
Außerdem wird kurz erläutert, was unter den Begriffen "erklärungspflichtiges Mandat oder Amt, "andere Mandate und Ämter" und "Beruf" zu verstehen ist.
Schließlich wird in einer Tabelle angegeben, wer als Erklärungspflichtige(r) durch welche(n) institutionelle(n) Informationsbeauftragte(n) angemeldet werden muss.
Ihre Erklärung einreichen
Die Computeranwendung Regimand ist geschlossen.
Sie können Ihre Mandatsliste noch bis zum 15. Januar 2025 der Kanzlei des Rechnungshofs elektronisch (E-Mail: info.regimand@ccrek.be) oder per Einschreiben mit Empfangsbestätigung (Adresse: rue de Namur 3, 1000 Brüssel) zusenden.
Auch Ihre Vermögenserklärung können Sie bis zum 15. Januar 2025 per Einschreiben an die Kanzlei des Rechnungshofes (rue de Namur 3 - 1000 Brüssel) übermitteln oder persönlich vor Ort abgeben. Die elektronische Übermittlung ist nicht zugelassen.
Den Mandataren, die ihren Verpflichtungen nicht oder mit Verspätung (nämlich nach dem 15. November 2024) nachkommen, wird eine Geldbuße in Höhe von 100 bis 1000 Euro pro Verstoß auferlegt.
Haben Mandatare ihre Verpflichtungen bis zum 15. Januar 2025 nicht erfüllt, werden sie in das auf der Webseite des Rechnungshofes zu veröffentlichende Verzeichnis der säumigen Mandatare aufgenommen.
Probleme beim Einloggen?
Auf der Webseite eid.belgium.be oder www.aideacces.be können Sie eine Antwort auf Ihre Fragen über den elektronischen Personalausweis (eID), die Installation und die Deinstallation der eID-Software, die Anmeldung anhand der eID, ITSME usw. finden.
Haben Sie noch Fragen?
Helpdesk: |
Via E-mail |
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Telefonisch (9:30 - 12:00) |
Niederländisch: 02/551.88.50 |
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Anschrift: |
Naamsestraat 3, 1000 Brüssel |
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Öffnungszeiten der Kanzlei: |
Von Februar bis Juni und von September bis November |
Von Montag bis Freitag: 9:30-12:00 |
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Januar, Juli, August und December |
Montag–Mittwoch– Freitag: 9:30-12:00 |
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Kanzlei geschlossen: |
An Feiertagen und, in 2024, zusätzlich am 2. Januar, 8. und 10. Mai, 15. November und zwischen Weihnachten und Neujahr |
Gesetzgebung
Inoffizielle Konsolidierung des Sondergesetzes vom 02. Mai 1995
Inoffizielle Konsolidierung des Gesetzes vom 02. Mai 1995
Inoffizielle Konsolidierung des Sondergesetzes vom 26. Juni 2004
Inoffizielle Konsolidierung des Gesetzes vom 26. Juni 2004
Datenschutzpolitik
Diese Politik beschreibt, wie der Rechnungshof die Sie betreffenden Daten bei der Ausübung seiner gesetzlichen Aufträge bezüglich der Mandatslisten und der Vermögenserklärungen der öffentlichen Mandatare und der leitenden Beamten verarbeitet. Sie beschreibt auch welche Rechte Sie haben, wenn der Rechnungshof Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.