Was müssen Sie tun?
Als institutionelle(r) Informationsbeauftragte(r) obliegt es Ihnen, die Liste der Mandatare Ihrer Einrichtung oder Organisation elektronisch über die Regimand-Webanwendung einzureichen. Eine Einreichung auf Papier ist nicht möglich.
Um Ihre Aufgabe zu erleichtern, stellt der Rechnungshof Dokumentationsmaterial zur Verfügung. Im Vademekum finden Sie allgemeine und praktische Informationen zur Hinterlegung der Listen von Mandataren. Die FAQ werden zur gezielten Beantwortung Ihrer möglichen Fragen verwendet.
Außerdem wird kurz erläutert, was der Begriff „erklärungspflichtiges Mandat“ abdeckt und was nicht.
Schließlich wird in einer Tabelle angegeben, wer als Erklärungspflichtige(r) von welchem/welcher institutionellen Informationsbeauftragten angemeldet werden muss.
Ihre Erklärung einreichen
Sie können Ihre Erklärung vom 16. Februar bis zum 2.Mai 2024 einreichen.
Probleme beim Einloggen?
Auf der Webseite eid.belgium.be oder www.aideacces.be können Sie eine Antwort auf Ihre Fragen über den elektronischen Personalausweis (eID), die Installation und die Deinstallation der eID-Software, die Anmeldung anhand der eID, ITSME usw. finden.
Haben Sie noch Fragen?
Helpdesk: |
Via E-mail |
|
|
Telefonisch (9:30 - 12:00) |
Niederländisch: 02/551.88.50 |
Anschrift: |
Naamsestraat 3, 1000 Brüssel |
|
Öffnungszeiten der Kanzlei: |
Von Februar bis Juni und von September bis November |
Von Montag bis Freitag: 9:30-12:00 |
Januar, Juli, August und December |
Montag–Mittwoch– Freitag: 9:30-12:00 |
|
Kanzlei geschlossen: |
An Feiertagen und, in 2024, zusätzlich am 2. Januar, 8. und 10. Mai, 15. November und zwischen Weihnachten und Neujahr |
Gesetzgebung
Inoffizielle Konsolidierung des Sondergesetzes vom 02. Mai 1995
Inoffizielle Konsolidierung des Gesetzes vom 02. Mai 1995
Inoffizielle Konsolidierung des Sondergesetzes vom 26. Juni 2004
Inoffizielle Konsolidierung des Gesetzes vom 26. Juni 2004
Datenschutzpolitik
Diese Politik beschreibt, wie der Rechnungshof die Sie betreffenden Daten bei der Ausübung seiner gesetzlichen Aufträge bezüglich der Mandatslisten und der Vermögenserklärungen der öffentlichen Mandatare und der leitenden Beamten verarbeitet. Sie beschreibt auch welche Rechte Sie haben, wenn der Rechnungshof Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.