Aufträge und Zuständigkeiten des Rechnungshofes
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Der Rechnungshof führt hauptsächlich finanzielle Prüfungen, Rechtmäßigkeitsprüfungen und Prüfungen der wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Mittel durch. Diese Prüfungen betreffen die Ausgaben und die Einnahmen des Föderalstaates, der Gemeinschaften, der Regionen und der Provinzen.
Regelmäßig informiert der Rechnungshof die verschiedenen Parlamente über die Ergebnisse dieser drei Kategorien von Prüfungen.
Der Rechnungshof hat auch eine Rechtsprechungsbefugnis gegenüber den Rechnungsführern. Außerdem wird er durch Gesetz, Dekret oder Ordonnanz mit spezifischen Aufträgen wie die Kontrolle der Mandatslisten oder der Wahlausgaben beauftragt.
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Der Rechnungshof kontrolliert den Föderalstaat, die Gemeinschaften und die Regionen, sowie die Provinzen, aber nicht die Städte und Gemeinden. Er überwacht sowohl die Ministerien als auch die Einrichtungen, die davon abhängen.
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Der Rechnungshof formuliert Bemerkungen, Stellungnahmen und Empfehlungen. Während des kontradiktorischen Teils des Auditverfahrens werden die Verwaltungen und die zuständigen Minister gebeten, ihre Argumente zu den Feststellungen des Rechnungshofes vorzulegen.
Anschließend werden die durchgeführten Audits den Parlamenten übersendet, damit diese ihre Kontrollbefugnisse gegenüber der Exekutive in voller Kenntnis der Sachlage ausüben können.
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Der Rechnungshof ist ein kollaterales Organ des Föderalparlaments (Abgeordnetenkammer). Aus diesem Grund wird ihm eine jährliche Dotation gewährt, die von der Abgeordnetenkammer festgelegt wird.
Der Rechnungshof bestimmt selbst seine Kontroll- und Kommunikationsverfahren und –Methoden unter Einhaltung der internationalen Prüfstandards.
Er hat auch Verhaltensregeln für seine Mitglieder und sein Personal entwickelt. In diesen Regeln werden Grundwerte wie Unabhängigkeit, Sachkenntnis, Integrität, Unparteilichkeit, Vertraulichkeit, Loyalität und Respekt aufgelistet und kurz erklärt. Jede(r) verpflichtet sich, solche Werte bei der Erfüllung seiner/ihrer alltäglichen Aufgaben zu achten.
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Neben seinen gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich der finanziellen Prüfungen arbeitet der Rechnungshof jährlich ein Auditprogramm anhand eines Analyserasters zur Priorisierung der einschlägigsten Themen aus. Auch die Parlamente können beim Rechnungshof einen Antrag auf Durchführung eines bestimmten Audits stellen.
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Zuerst stellt der Rechnungshof einen Terminplan seiner Aktivitäten auf. Er definiert seine Kontrollziele in strategischen Mehrjahresplänen sowie in jährlichen operativen Plänen und Verwaltungsplänen.
Die Aktivitätsprogramme umfassen die jährlichen Prüfungen, die der Rechnungshof nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften durchführen muss, und die thematischen Prüfungen, die er selbst auswählt.
Die Kontrollen finden nachträglich statt, d.h. im Nachgang zu dem Entscheidungsverfahren bei den kontrollierten Behörden. Sie werden durch Auditteams auf der Grundlage von Belegen und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verwaltungen durchgeführt. Die Auditteams müssen ihre Feststellungen, Bemerkungen, Standpunkte und Empfehlungen mit hinreichenden Prüfungsnachweisen stützen.
Die Berichtsentwürfe werden im Rahmen eines kontradiktorischen Verfahrens mit den betroffenen Verwaltungen und Ministern erörtert, damit sie ihre Ansicht über die Prüfungsergebnisse darlegen können.
Die Schlussfolgerungen des kontradiktorischen Verfahrens werden in dem an das zuständige Parlament übermittelten Bericht berücksichtigt.
Veröffentlichungen des Rechnungshofes
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Der Rechnungshof veröffentlicht hauptsächlich Bemerkungshefte und Sonderberichte.
Jährlich bietet er eine Übersicht seiner Aktivitäten in einem sogenannten Jahresbericht.
All diese Dokumente stehen auf seiner Webseite zur Verfügung.
Auf dieser Webseite finden Sie auch die anonymisierten Urteile, die vom Rechnungshof im Rahmen seiner Rechtsprechungsbefugnis verkündet wurden.
Die Zertifizierungsberichte und die Bemerkungen zur Rechnungslegung der Verwaltungen und der öffentlichen Einrichtungen werden in den verschiedenen dem Parlament der betreffenden Verwaltungsebene vorgelegten Büchern des Rechnungshofes veröffentlicht. Sie werden ebenfalls auf dieser Seite veröffentlicht.
Beim Rechnungshof arbeiten
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Der Personalbestand des Rechnungshofes besteht aus ungefähr 500 französischsprachigen und niederländischsprachigen Mitarbeitern.
Er beschäftigt vor allem Auditoren und Prüfer, welche die Mitglieder des Rechnungshofes bei der Ausübung ihrer Aufträge unterstützen. Der Rechnungshof stellt auch regelmäßig Personal für die Unterstützungsdienste (Übersetzung, IT, Verwaltung der Human Resources, Sekretariat, Logistik) ein.
Die Auditoren und Prüfer führen Haushaltsanalysen, finanzielle Prüfungen, Zertifizierungen der öffentlichen Rechnungen, Rechtmäßigkeitsprüfungen oder Prüfungen der wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Mittel durch. Sie nehmen auch an spezifischen Aufträgen wie die Kontrolle der Mandatslisten oder der Wahlausgaben teil.
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Die meisten Arbeitsstellen des Rechnungshofes sind statutarisch. Zur Deckung von befristeten oder spezifischen Bedürfnissen werden auch Vertragsbedienstete beschäftigt.
Die Mitarbeiter des Rechnungshofes werden aufgrund einer Prüfung im Wettbewerbsverfahren nach Abschluss eines Auswahlverfahrens entsprechend der Art der zu besetzenden Stellen angeworben.
Stellenangebote werden auf der Webseite des Rechnungshofes und mittels u.a. Pressekampagnen bekannt gemacht.
Die erfolgreichen Prüfungsteilnehmer werden je nach den Bedürfnissen eingestellt. Statutarische Mitarbeiter werden nach Ablauf einer zweijährigen Probezeit im Niveau A und einer einjährigen Probezeit in den anderen Niveaus endgültig ernannt.
Den Rechnungshof besuchen
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Der Gebäudeteil im früheren Palast des Grafen von Flandern kann jedes Jahr am 21. Juli (Nationalfeiertag) besucht werden. In manchen Jahren ist er auch anlässlich der Tage des Kulturerbes (Journées du patrimoine) der Brüsseler Region je nach dem Thema der Öffentlichkeit zugänglich.
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Die Bibliothek des Rechnungshofes ist eine private Bibliothek. Das Einsehen sowie das Ausleihen von Dokumentationsmaterial ist dem Personal des Rechnungshofes vorbehalten. Der Zugang von Dritten zum Lesesaal ist nur nach Genehmigung eines der Kanzler und für eine bestimmte Zeitdauer erlaubt.