Rechnungshof veröffentlicht Mandatslisten

2024 übermittelten fast alle öffentlichen Mandatare dem Rechnungshof ihre Mandatsliste und Vermögenserklärung mit Bezug auf die Mandate, die sie 2023 ausgeübt hatten. Damit setzt sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fort. Dies geht aus der Veröffentlichung der eingereichten und nicht eingereichten Mandatslisten en Vermögenserklärungen, die der Rechnungshof heute auf rechnungshof.be zugänglich gemacht hat, hervor. In 2024 haben nur 25 der 9.568 Erklärungspflichtigen keine Mandatsliste eingereicht (im Vergleich zu 42 von 9.609 im Jahr 2023 für die Mandate von 2022). Fünf Personen haben keine Vermögenserklärung eingereicht (im Vergleich zu 11 im Jahr 2023).

Rechnungshof veröffentlicht Mandatslisten

Die Veröffentlichung bezieht sich auf die Mandate, Ämter und Berufe, die 2023 von öffentlichen Mandataren und leitenden Beamten der föderalen, regionalen, provinzialen und lokalen öffentlichen Dienste und Einrichtungen sowie des Europäischen Parlaments ausgeübt wurden. Auch die Verwalter von Interkommunalen, Unternehmen oder Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, auf welche die Behörden einen beherrschenden Einfluss ausüben und die von den Behörden bestimmten Verwalter in privatrechtlichen Einrichtungen sind dazu verpflichtet, ihre Mandate beim Rechnungshof anzugeben, sofern sie für ihr Mandat als Verwalter entlohnt wurden. Einige dieser Mandatare müssen zusätzlich eine Vermögenserklärung hinterlegen, die nicht veröffentlicht wird, jedoch vom Rechnungshof in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrt werden soll.

Auf seiner Website veröffentlicht der Rechnungshof eine Auflistung der Mandate mit deren Entlohnung (Liste 1); er stellt auch eine Suchmaschine zur Verfügung. Außerdem wird mitgeteilt, wer keine Mandatsliste (Liste 2) oder Vermögenserklärung (Liste 3) übermittelt hat.

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