Die Veröffentlichung bezieht sich auf die Mandate, Ämter und Berufe, die 2022 von öffentlichen Mandataren und leitenden Beamten der föderalen, regionalen, provinzialen und lokalen öffentlichen Dienste und Einrichtungen sowie des Europäischen Parlaments ausgeübt wurden. Auch die Verwalter von Interkommunalen, Unternehmen oder Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, auf welche die Behörden einen beherrschenden Einfluss ausüben und die von den Behörden bestimmten Verwalter in privatrechtlichen Einrichtungen sind dazu verpflichtet, ihre Mandate beim Rechnungshof anzugeben, sofern sie für ihr Mandat als Verwalter entlohnt wurden. Einige dieser Mandatare müssen zusätzlich eine Vermögenserklärung hinterlegen, die nicht veröffentlicht wird, jedoch vom Rechnungshof in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrt werden soll.
Auf seiner Website veröffentlicht der Rechnungshof eine Auflistung der Mandate mit deren Entlohnung (Liste 1); er stellt auch eine Suchmaschine zur Verfügung. Außerdem wird mitgeteilt, wer keine Mandatsliste (Liste 2) oder Vermögenserklärung (Liste 3) übermittelt hat.